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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21 (https://dejure.org/2022,51372)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.11.2022 - 2 Sa 214/21 (https://dejure.org/2022,51372)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. November 2022 - 2 Sa 214/21 (https://dejure.org/2022,51372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 174 S 1 BGB, § 7 Abs 1 S 1 BUrlG, § 533 ZPO, § 263 ZPO, § 615 BGB
    Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung - Arbeitsverweigerung - Urlaubserteilung - Abmahnung - Personalakte - Annahmeverzug - Klageänderung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Zurückverweisung; unverzüglich; Vollmachtsvorlage; Genehmigung; Bevollmächtigung; Abmahnung; Bestimmtheit; Urlaubserteilung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindungszahlung; angemessen; objektive Klaghäufung; nachträglich; Sachdienlichkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Zurückverweisung; unverzüglich; Vollmachtsvorlage; Genehmigung; Bevollmächtigung; Abmahnung; Bestimmtheit; Urlaubserteilung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindungszahlung; angemessen; objektive Klaghäufung; nachträglich; Sachdienlichkeit; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksames Rechtsgeschäft bei unverzüglicher Zurückweisung gem. § 174 Satz 1 BGB; Ausschluss einer verhaltensbedingten Kündigung durch rechtmäßiges Ausüben eines Zurückbehaltungsrechts; Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Beachtung der zeitlichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 19, juris).(Rn.148).

    Über die Zulässigkeit der Klageänderung in der Berufungsinstanz ist nach dem Maßstab des § 533 ZPO zu entscheiden (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 19, juris).

    Stellt das Landesarbeitsgericht hingegen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses fest, steht damit für das Berufungsgericht regelmäßig zugleich fest, dass sich der Arbeitgeber nach Ablauf der Kündigungsfrist im Annahmeverzug befunden hat (BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 21 f., juris).

    Da § 531 Abs. 2 ZPO im Berufungsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten keine Anwendung findet, ist für die Frage der Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens auf § 67 Abs. 4 ArbGG abzustellen (BAG, Urteil vom 09.02.2022 - 5 AZR 347/21 - Rn. 23 f., juris).

  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 2 Sa 53/98

    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner Arbeitsleistung bei

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Dem Arbeitnehmer steht ein eine verhaltensbedingte Kündigung ausschließendes Zurückbehaltungsrecht zur Seite, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers verletzt (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

    Weist ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen ordnungsgemäßen Arbeitsplatz zu, kann der Arbeitnehmer von seinem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitsleistung Gebrauch machen (LAG Berlin, Urteil vom 12.03.1999 - 2 Sa 53/98 - Rn. 27, juris).

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Eine Arbeitgeberin kann von der Arbeitnehmerin in entsprechender Anwendung des § 74c Abs. 2 HGB Auskunft über den Wert desjenigen verlangen, was die Arbeitnehmerin aufgrund des Freiwerdens ihrer Arbeitskraft erworben hat (BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 - Rn. 40, juris).

    Die Regelung der §§ 259, 260 BGB sind für den Fall einer Auskunft des Arbeitnehmers im Hinblick auf anderweitigen Verdienst entsprechend heranzuziehen (BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 - Rn. 44, juris; BAG Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 401/71- Rn.43, juris).

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Die Klägerin ist ihrer Verpflichtung, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden (vgl. BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 47, juris), nachgekommen.

    Der Anspruch kann im Wege einer Widerklage geltend gemacht werden (BAG, Urteil vom 27.05.2020 - 5 AZR 387/19 - Rn. 17, juris).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Hierfür reicht die bloße Mitteilung im Arbeitsvertrag, der jeweilige Inhaber einer bestimmten Funktion dürfe kündigen, nicht aus, vielmehr bedarf es zusätzlichen Handelns des Arbeitgebers, aufgrund dessen es dem Arbeitnehmer ermöglicht wird, die Person des Stelleninhabers der im Arbeitsvertrag angegebenen Funktion zuzuordnen (BAG, Urteil vom 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 24, juris).

    Ein In-Kenntnis-setzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB verlangt aber begriffsnotwendig auch einen äußeren Vorgang, der diesen inneren Vorgang öffentlich macht und auch die Arbeitnehmer erfasst, die erst nach einer eventuell im Betrieb bekannt gemachten Berufung des kündigenden Mitarbeiters in eine mit dem Kündigungsrecht verbundene Funktion eingestellt worden sind (BAG, Urteil vom 14.04.2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23 ff, juris).

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird und sich diese Freistellung innerhalb eines bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnisses auf einen bestimmten Zeitraum bezieht (BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 15, juris).

    Eine rechtswidrige Freistellung hat zur Folge, dass die Klägerin weiterhin einen Beschäftigungsanspruch geltend machen konnte (vgl. BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 50, juris).

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Der klägerische Anspruch aus Annahmeverzug ist dementsprechend in der Höhe gemindert (BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 19, juris).

    Erforderlich für die Beurteilung der Böswilligkeit ist stets eine unter Bewertung aller Umstände des konkreten Falles vorzunehmende Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen (BAG, Urteil vom 08.09.2021 - 5 AZR 205/21 - Rn. 12, 13, juris).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Eine Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 15 ff m.w.N., juris).

    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG, Urteil vom 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 15 ff m.w.N., juris).

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 703/05

    Freistellung von der Arbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Hat der Arbeitgeber ihn nicht vor der Festlegung des Urlaubszeitraumes nach seinen Wünschen gefragt, kann der Arbeitnehmer ein Annahmeverweigerungsrecht geltend machen (BAG, Urteil vom 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 19, juris).

    Hat der Arbeitgeber ihn nicht vor der Festlegung des Urlaubszeitraumes nach seinen Wünschen gefragt, kann der Arbeitnehmer ein Annahmeverweigerungsrecht geltend machen (BAG, Urteil vom 06.09.2006 - 5 AZR 703/05 - Rn. 19, juris).

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2022 - 2 Sa 214/21
    Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu bzw. ist auch nur ein Vorhalt unberechtigt, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 - Rn. 68, juris).(Rn.115).

    Werden in einem Abmahnungsschreiben mehrere Pflichtverletzungen gleichzeitig gerügt und treffen davon nur einige (aber nicht alle) zu bzw. ist auch nur ein Vorhalt unberechtigt, so muss das Abmahnungsschreiben auf Verlangen des Arbeitnehmers vollständig aus der Akte entfernt werden und kann nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 - Rn. 68, juris).

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 25 Sa 1105/20

    Allgemeiner Beschäftigungsanspruch - Schadensersatz wegen Verletzung des

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 468/18

    Urlaub - Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14

    Annahmeverzug - Unvermögen

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90

    Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2003 - 5 Sa 1071/03

    Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei teilweise unberechtigt zugewiesener

  • OLG Hamm, 16.07.2015 - 18 U 57/09

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2465/18

    Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 171/16

    Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeitsvorbehalt - Urlaubsgewährung durch

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 313/79

    Vorlage der Vollmacht in beglaubigter Abschrift

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